Ordnerstruktur der Schulverwaltung
Stand 22.09.2026 · Leander Seyffer
Zweck und Geltungsbereich
Dieses Handbuch legt die verbindliche Ordnerstruktur (Aktenplan) für die Schulverwaltung im Prilog DMS fest und begründet jede Entscheidung. Ziel: Jedes Verwaltungsdokument hat genau einen richtigen Ort, den jede berechtigte Person ohne Rückfrage findet.
Die Struktur gilt für Dokumente mit Verwaltungs-, Nachweis- oder Rechtscharakter: Akten, Verträge, Protokolle, Bescheide, Nachweise, verbindliche Konzepte. Sie gilt nicht für Unterrichtsmaterial, Arbeitsstände in Klassen-Spaces und Chat-Anhänge (siehe Abgrenzung).
Zielgruppe sind Sekretariat, Schulleitung, Geschäftsführung, Personal, Buchhaltung und Datenschutz. Die Struktur ist als Vorlage für alle Prilog-Schulen gedacht; schulspezifische Anpassungen sind nur auf Ebene 2 und tiefer vorgesehen.
Was Prilog davon heute kann
Die Struktur ist in Prilog hinterlegt und lässt sich in einem Behälter anlegen: 13 Hauptordner, 60 Ordner samt Ebene 2. Ebene 1 ist danach fest — sie lässt sich weder umbenennen noch löschen noch verschieben.
Ebenfalls gebaut: Schutzstufen am Ordner (vererbt, nur erhöhbar), Ordnervorlagen für Schüler- und Personalakten, das Anlegen und Verschieben von Akten aus den Stammdaten, Leserechte auf Schülerakten aus der Klassenzuordnung, das Zugriffsprotokoll für S3 und S4, der Abschluss von Jahresordnern mit Schreibschutz, die Frist am Ordner, der Löschlauf mit Sperre, Freigabe und Protokoll nach 09.6 sowie die Auskunft je Person nach Art. 15 DSGVO.
Die offenen Entscheidungen am Ende dieses Handbuchs sind weiterhin offen.
Leitprinzipien – warum die Struktur so ist
Die Struktur folgt acht Prinzipien. Jedes löst ein konkretes Problem, das gewachsene Schulablagen typischerweise haben.
| # | Prinzip | Was es bedeutet | Welches Problem es löst |
|---|---|---|---|
| P1 | Aufgabe statt Person | Ordner heißen nach Zuständigkeit (Personal, Finanzen), nie nach Menschen („Ordner Frau M.”) | Personalwechsel zerstört sonst die Ablage; Wissen bleibt an Köpfen hängen |
| P2 | Ordnergrenze = Berechtigungsgrenze | Wer einen Ordner der Ebene 1 sehen darf, darf alles darin sehen; Rechte werden nur auf Ebene 1–2 gesetzt und vererbt | Einzelfreigaben tief im Baum sind unprüfbar und führen zu Datenpannen |
| P3 | Lebenszyklus bestimmt den Ort | Was gemeinsam aufbewahrt und gemeinsam gelöscht wird, liegt zusammen (z. B. eine Schülerakte pro Kind) | Löschfristen sind sonst nicht umsetzbar, weil Dokumente einer Person verstreut liegen |
| P4 | Zwei Zeitachsen, bewusst getrennt | Pädagogik und Gremien nach Schuljahr (Aug–Jul), Finanzen nach Geschäftsjahr (meist Kalenderjahr) | Mischung führt zu Belegen im falschen Jahr und doppelten Ordnern |
| P5 | Ein Ort pro Dokument | Jedes Dokument existiert einmal; andere Stellen verlinken oder finden es über Metadaten | Kopien laufen auseinander; niemand weiß, welche Fassung gilt |
| P6 | Flach und stabil | Maximal 4 Ebenen; Ebene 1 ist nummeriert und ändert sich nur per Beschluss | Tiefe Bäume werden nicht gepflegt; wechselnde Hauptordner zerstören Gewohnheit |
| P7 | Frist hängt am Ordner | Jeder Aktenordner trägt Aufbewahrungsregel und Fristbeginn | Löschung wird sonst nie gemacht (DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e) |
| P8 | Das System legt Akten an, nicht der Mensch | Schüler-, Personal- und Schuljahresordner erzeugt Prilog aus den Stammdaten nach fester Vorlage | Handangelegte Akten haben uneinheitliche Namen und fehlende Unterordner |
P2 und P3 sind die tragenden Prinzipien. Wo sie kollidieren, gewinnt P2: Ein Dokument mit höherer Schutzstufe bekommt einen eigenen Unterordner, auch wenn es inhaltlich zur Akte gehört.
Die oberste Ebene spiegelt zugleich das Prilog-Sphärenmodell: Pädagogik (03, 04), Verwaltung (05–09, 11) und Verein bzw. Träger (10). Leitung und Gremien (01, 02) liegen quer dazu.
Die Ordnerstruktur im Überblick
Die Struktur hat 13 Hauptordner. Nummern halten die Reihenfolge stabil und machen Ordner im Gespräch eindeutig („liegt in 05”). Die Lücke 12–98 ist Reserve.
00 Eingang
01 Leitung und Organisation
01.1 Schulprofil und Konzepte
01.2 Ordnungen und Richtlinien
01.3 Organigramm und Zuständigkeiten
01.4 Schulaufsicht und Behörden
01.5 Qualitätsentwicklung
02 Gremien und Konferenzen
02.<Gremium>/<Schuljahr> z. B. 02.1 Gesamtkonferenz/2026-27
03 Schülerverwaltung
03.1 Aufnahme und Warteliste/<Schuljahr>
03.2 Schülerakten (aktiv)/<Nachname, Vorname – ID>
03.3 Schülerakten (ehemalig)/<Abgangsjahr>/<Nachname, Vorname – ID>
03.4 Klassen und Jahrgänge/<Schuljahr>
03.5 Schulstatistik und Meldungen/<Schuljahr>
04 Unterricht und Prüfungen
04.1 Curricula und Stundentafeln
04.2 Prüfungen und Abschlüsse/<Schuljahr>/<Abschlussart>
04.3 Zeugnisse und Berichte – Vorlagen und Termine
04.4 Schulveranstaltungen, Fahrten, Praktika/<Schuljahr>
05 Personal
05.1 Personalakten (aktiv)/<Nachname, Vorname – ID>
05.2 Personalakten (ehemalig)/<Austrittsjahr>/…
05.3 Stellen und Bewerbungen/<Ausschreibung>
05.4 Deputate und Einsatzplanung/<Schuljahr>
05.5 Fortbildung
05.6 Honorar- und Ehrenamtskräfte
05.7 BEM und Arbeitsunfähigkeit (S4, getrennt von der Personalakte)
06 Finanzen
06.1 Haushalt und Planung/<Geschäftsjahr>
06.2 Schulgeld und Elternbeiträge/<Geschäftsjahr>
06.3 Zuschüsse und Fördermittel/<Programm>
06.4 Buchhaltung und Belege/<Geschäftsjahr>
06.5 Jahresabschluss und Prüfung/<Geschäftsjahr>
07 Verträge und Recht
07.1 Verträge/<Vertragspartner>
07.2 Versicherungen
07.3 Rechtsangelegenheiten/<Vorgang>
08 Gebäude, Sicherheit und IT
08.1 Liegenschaft und Mietsache
08.2 Brandschutz und Evakuierung
08.3 Arbeitsschutz und Unfälle
08.4 Hygiene und Infektionsschutz
08.5 IT, Geräte und Zugänge
09 Datenschutz
09.1 Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
09.2 TOM und Datenschutz-Folgenabschätzungen
09.3 Auftragsverarbeitung
09.4 Betroffenenanfragen/<Jahr>
09.5 Datenschutzvorfälle/<Jahr>
09.6 Löschprotokolle/<Jahr>
10 Verein und Träger
10.1 Satzung und Register
10.2 Vorstand/<Geschäftsjahr>
10.3 Mitgliederversammlung/<Jahr>
10.4 Mitgliederverwaltung
11 Kommunikation und Öffentlichkeit
11.1 Elternbriefe und Rundschreiben/<Schuljahr>
11.2 Presse und Website
11.3 Corporate Design
99 Vorlagen und FormularePlatzhalter in spitzen Klammern werden von Prilog automatisch erzeugt (P8). Alles andere legt nur die Struktur-Verantwortliche an.
Die Bereiche im Einzelnen
Jeder Hauptordner hat genau eine verantwortliche Funktion (Owner). Der Owner entscheidet über Unterordner und ist Ansprechperson bei Ablagefragen.
| Ordner | Owner (Funktionsrolle) | Inhalt | Warum eigener Hauptordner |
|---|---|---|---|
| 00 Eingang | Sekretariat | Unsortierte Eingänge, Scans, Post | Trennt „noch nicht bewertet” von „abgelegt”; nichts bleibt länger als 14 Tage |
| 01 Leitung und Organisation | Schulleitung | Leitbild, Konzepte, Schul- und Hausordnung, Genehmigung als Ersatzschule, Behördenschriftverkehr | Dauerhaft gültige Grundlagen, für alle Mitarbeitenden lesbar |
| 02 Gremien und Konferenzen | Schulleitung, je Gremium Protokollführung | Einladungen, Protokolle, Anlagen je Gremium und Schuljahr | Gremien haben unterschiedliche Leserkreise; Protokolle sind dauerhafte Nachweise |
| 03 Schülerverwaltung | Sekretariat | Aufnahme, Schülerakten, Klassenlisten, Statistik | Personenbezogene Daten Minderjähriger, eigene Schutzstufe |
| 04 Unterricht und Prüfungen | Schulleitung / Oberstufenkoordination | Curricula, Prüfungsunterlagen, Abschlusslisten, Fahrten | Prüfungsunterlagen haben lange Fristen und strenge Formvorgaben |
| 05 Personal | Personalreferat | Personalakten, Bewerbungen, Deputate, Fortbildung | Höchste Vertraulichkeit gegenüber Kollegium; eigener Leserkreis |
| 06 Finanzen | Buchhaltung / Geschäftsführung | Haushalt, Schulgeld, Zuschüsse, Belege, Abschlüsse | Steuerliche Fristen und Geschäftsjahr-Logik |
| 07 Verträge und Recht | Geschäftsführung | Verträge je Partner, Versicherungen, Rechtsvorgänge | Verträge laufen über Jahre; Kündigungsfristen müssen auffindbar sein |
| 08 Gebäude, Sicherheit und IT | Geschäftsführung / Haustechnik | Brandschutz, Begehungen, Unfallanzeigen, Geräte | Nachweispflichten gegenüber Unfallkasse und Behörden |
| 09 Datenschutz | Datenschutzkoordination | VVT, TOM, DSFA, AV-Verträge, Vorfälle, Löschprotokolle | Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) an einem Ort nachweisbar |
| 10 Verein und Träger | Vorstand | Satzung, Registerauszüge, Vorstands- und MV-Protokolle, Mitglieder | Eigene Rechtsperson; Vereinsmitglieder sind nicht Schulpersonal |
| 11 Kommunikation und Öffentlichkeit | Öffentlichkeitsarbeit | Versandte Elternbriefe, Presse, Logos | Trennt veröffentlichte Endfassungen von internen Entwürfen |
| 99 Vorlagen und Formulare | Sekretariat | Leere Formulare, Briefvorlagen, Aktenvorlagen | Eine gültige Fassung je Formular, von überall verlinkt |
Warum Schüler- und Personalakten als Einzelakte
Eine Akte pro Person ist die einzige Form, in der Fristen sauber greifen. Die Frist beginnt mit dem Abgang bzw. Austritt, also für jede Person zu einem anderen Zeitpunkt. Deshalb wandert die Akte beim Abgang als Ganzes nach „ehemalig/” und wird dort gemeinsam fristgerecht gelöscht.
Jede Schülerakte hat dieselben Unterordner (Vorlage aus 99):
01 Stammdaten und Schulvertrag
02 Aufnahme
03 Zeugnisse und Berichte
04 Förderung, Gutachten, Nachteilsausgleich – erhöhte Schutzstufe
05 Schriftverkehr
06 Einwilligungen (unterschrieben)
07 Abgang
Jede Personalakte hat diese Unterordner:
01 Stammdaten und Vertrag
02 Qualifikation und Nachweise
03 Tätigkeit, Deputat, Änderungen
04 Abmahnungen und Ermahnungen – erhöhte Schutzstufe, mit Entfernungsfrist
05 Schriftverkehr
Bewusst nicht in der Personalakte: BEM-Unterlagen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Gesundheitsdaten. Sie liegen getrennt mit eigenem, engem Leserkreis, weil sie sonst jede Person mit Akteneinsicht mitsieht. Vom erweiterten Führungszeugnis wird nur ein Einsichtsvermerk (Datum, Ergebnis ohne Eintrag, Prüfer) abgelegt, keine Kopie.
Warum Gremien getrennt von Leitung
Protokolle der Gesamtkonferenz dürfen alle Mitarbeitenden lesen, Protokolle einer Schulführungs- oder Personalkonferenz nicht. Ein eigener Hauptordner mit einem Unterordner je Gremium erlaubt genau diese Rechte ohne Ausnahmen. Das Beschlussregister im Prilog-Modul Konferenzen bleibt die führende Quelle für Beschlüsse; das DMS hält das unterschriebene Protokoll als Nachweis.
Warum Verein getrennt von Schule
Der Träger ist eine eigene Rechtsperson mit eigenem Personenkreis. Vereinsmitglieder sind oft Eltern, dürfen als Mitglieder aber keine Schulverwaltungsdaten sehen. Hat die Schule einen anderen Träger (gGmbH, Stiftung), heißt 10 „Träger” und enthält Gesellschafter- bzw. Stiftungsunterlagen.
Benennung, Metadaten und Versionen
Dateinamen folgen einem festen Muster, damit sie sortierbar sind und ohne Öffnen verständlich bleiben:
JJJJ-MM-TT_Dokumentart_Gegenstand.ext
2026-09-15_Protokoll_Gesamtkonferenz.pdf
2026-08-01_Vertrag_Reinigung-Fa-Muster.pdfDatum im ISO-Format zuerst: Es sortiert chronologisch und ist eindeutig. Maßgeblich ist das Datum des Dokuments, nicht des Uploads.
Keine Personennamen im Dateinamen, wenn das Dokument in einer Akte liegt. Der Aktenordner trägt den Namen bereits; Dateinamen erscheinen sonst in Suchtreffern und Benachrichtigungen.
Keine Versionszusätze wie „final”, „v2” oder „neu”. Das DMS versioniert selbst; ein Dokument wird überschrieben, nicht dupliziert.
Keine Umlaute-Ersatzschreibung nötig, aber keine Sonderzeichen außer Bindestrich und Unterstrich.
Jedes Dokument trägt Metadaten. Pflichtfelder werden beim Hochladen abgefragt oder aus dem Ordner vererbt:
| Feld | Pflicht | Quelle | Zweck |
|---|---|---|---|
| Dokumentart | ja | Auswahlliste | Suche und Fristzuordnung |
| Schuljahr bzw. Geschäftsjahr | ja | vom Ordner geerbt | Zeitachse (P4) |
| Personenbezug | bei Akten | vom Aktenordner geerbt | Auskunft nach Art. 15 DSGVO, Löschung |
| Schutzstufe | ja | vom Ordner geerbt, nur erhöhbar | Zugriff (siehe Berechtigungen) |
| Status | ja | Entwurf · gültig · abgelöst · archiviert | Welche Fassung gilt |
| Aufbewahrung bis | automatisch | Regel des Ordners + Fristbeginn | Löschlauf |
| Löschsperre | optional | manuell mit Begründung | Laufende Verfahren (Legal Hold) |
Warum Metadaten statt tieferer Ordner: Ein Dokument kann nur an einem Ort liegen, aber mehrere Eigenschaften haben. Die Volltextsuche findet Inhalte; Metadaten beantworten Fragen wie „alle gültigen Ordnungen” oder „alle Dokumente zu Person X”, die ein Ordnerbaum allein nicht beantworten kann.
Berechtigungen und Datenschutz
Das Verwaltungs-DMS ist ausschließlich dem Kreis Mitarbeitende zugänglich. Eltern, Schüler und Externe haben keinen Zugriff, auch nicht lesend; was sie erhalten sollen, wird über ihre eigenen Spaces bereitgestellt.
Innerhalb der Mitarbeitenden gelten vier Schutzstufen. Sie werden am Ordner gesetzt und vererbt; ein Dokument kann höher, nie niedriger eingestuft werden als sein Ordner.
| Stufe | Bedeutung | Beispiele | Zugriff | Protokollierung |
|---|---|---|---|---|
| S1 intern | Für alle Mitarbeitenden bestimmt | 01, 99, Gesamtkonferenz-Protokolle | alle Mitarbeitenden lesen, Owner schreibt | Änderungen |
| S2 Funktion | Für eine Funktion bestimmt | 06, 07, 08, Schulführungs-Protokolle | Funktionsrollen des Bereichs | Änderungen |
| S3 personenbezogen | Akten über einzelne Menschen | 03.2, 05.1, 09.4 | eng definierte Funktionsrollen | Lesen und Ändern |
| S4 besonders schutzbedürftig | Gesundheit, Gutachten, Abmahnungen, Vorfälle (Art. 9 DSGVO und vergleichbar) | Schülerakte/04, Personalakte/04, 05.7, 09.5 | benannte Einzelrollen, Vier-Augen-Freigabe für neue Rechte | Lesen und Ändern, regelmäßige Sichtprüfung |
Zugriffsmatrix für die Hauptordner (L = lesen, S = schreiben, — = kein Zugriff):
| Ordner | Schulleitung | Sekretariat | Personalreferat | Buchhaltung | Geschäftsführung | Klassenlehrkraft | Kollegium | Datenschutz |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 00 | L | S | — | — | L | — | — | — |
| 01 | S | L | L | L | S | L | L | L |
| 02 | S | L | — | — | L | je Gremium | je Gremium | L |
| 03 | L | S | — | — | L | L (eigene Klasse) | — | L |
| 04 | S | S | — | — | L | L | L | — |
| 05 | L (ohne S4) | — | S | — | S | — | — | — |
| 06 | L | L (nur 06.2) | — | S | S | — | — | — |
| 07 | L | L | — | L | S | — | — | — |
| 08 | L | S | — | — | S | L (nur 08.2) | L (nur 08.2) | L |
| 09 | L | — | — | — | L | — | — | S |
| 10 | — | — | — | L | L | — | — | — |
| 11 | S | S | — | — | L | L | L | — |
| 99 | L | S | L | L | L | L | L | L |
Die Matrix ist ein Vorschlag für eine Waldorfschule mit Verein als Träger und muss beim Setup je Schule bestätigt werden. Zwei Regeln bleiben unverhandelbar: Klassenlehrkräfte sehen nur die Akten der eigenen Klasse, und S4 wird nie über eine breite Gruppe freigegeben.
Die Buchhaltung braucht keinen Zugriff auf Schüler- oder Personalakten: Beitrags- und Vergütungsdaten kommen aus den Prilog-Stammdaten bzw. der Lohnabrechnung und werden in 06 belegt. Die einzige bewusste Ausnahme von P2 ist „eigene Klasse” in 03.2 – sie wird nicht von Hand vergeben, sondern von Prilog aus der Klassenzuordnung abgeleitet und endet automatisch mit dem Zuordnungswechsel.
Warum so streng: Die meisten Datenpannen in Schulablagen entstehen nicht durch Angriffe, sondern durch zu weit gefasste Ordnerfreigaben, die niemand mehr überblickt. Wenige, vererbte Rechte auf Ebene 1–2 sind die einzige Form, die ein Mensch jährlich prüfen kann.
Aufbewahrung, Schuljahreswechsel, Archiv und Löschung
Archivieren heißt in dieser Struktur: Status „abgeschlossen” setzen und schreibschützen, nicht in einen zentralen Archivordner verschieben. Ein zentrales Archiv würde alle Rechtegrenzen aus P2 wieder vermischen. Einzige Ausnahme sind Einzelakten, die beim Abgang nach „ehemalig” wandern, weil sich dort Leserkreis und Fristbeginn ändern.
Die Fristen unten sind Richtwerte aus Bundesrecht und gängiger Schulpraxis. Die schulrechtlichen Fristen für Schülerunterlagen in Hamburg und ihre Geltung für Ersatzschulen müssen vor Inbetriebnahme mit der Datenschutzbeauftragten und der Steuerberatung verifiziert werden. Fristbeginn ist immer der Schluss des Jahres, in dem das auslösende Ereignis liegt.
| Unterlage | Ordner | Auslöser | Richtwert | Grundlage (zu prüfen) |
|---|---|---|---|---|
| Abgelehnte Bewerbungen Personal | 05.3 | Absage | 6 Monate | AGG § 15 Abs. 4 (2 Monate Klagefrist) + Puffer |
| Aufnahme-/Wartelisten, nicht aufgenommen | 03.1 | Absage bzw. Ende Aufnahmeverfahren | 6–12 Monate | Zweckbindung |
| Schülerakte (ohne Abschlussnachweise) | 03.3 | Abgang | 5 Jahre | Landesschulrecht, zu prüfen |
| Zweitschriften Abschlusszeugnisse | 04.2 | Abschluss | langfristig, in vielen Ländern 50 Jahre | Landesschulrecht, zu prüfen |
| Prüfungsunterlagen, -arbeiten | 04.2 | Prüfung | 1–10 Jahre je Dokumentart | Prüfungsordnung, zu prüfen |
| Personalakte | 05.2 | Austritt | 3 Jahre (Verjährung), Lohn- und SV-relevantes länger | BGB § 195, HGB/AO, SGB IV |
| Abmahnungen | Personalakte/04 | Erteilung | Entfernung nach 2–3 Jahren Bewährung | Rechtsprechung BAG, Einzelfall |
| BEM-Unterlagen | 05.7 | Abschluss BEM | 3 Jahre | Verjährung, Zweckbindung |
| Buchungsbelege | 06.4 | Schluss Geschäftsjahr | 8 Jahre | AO § 147, HGB § 257 (seit 2025) |
| Bücher, Jahresabschlüsse, Inventare | 06.5 | Schluss Geschäftsjahr | 10 Jahre | AO § 147, HGB § 257 |
| Handels- und Geschäftsbriefe | 07.1 | Versand/Eingang | 6 Jahre | AO § 147, HGB § 257 |
| Verträge | 07.1 | Vertragsende | Vertragsende + 10 Jahre | Verjährung, AO |
| Unfallanzeigen | 08.3 | Unfall | 5 Jahre | DGUV-Praxis, zu prüfen |
| Gremienprotokolle, Satzung, Beschlüsse | 02, 10 | — | dauerhaft | Nachweis, Vereinsrecht |
| Datenschutzvorfälle, Betroffenenanfragen | 09.4, 09.5 | Abschluss | 3 Jahre | Rechenschaftspflicht, Verjährung |
Ablauf zum Schuljahreswechsel (1. August)
Neue Schuljahresordner anlegen
Vorjahr auf „abgeschlossen” setzen
Abgänger-Akten nach „ehemalig” verschieben
Klassenzuordnung und Rechte neu setzen
Eingang 00 leeren
Schritte 1 bis 4 führt Prilog automatisch aus den Stammdaten aus; das Sekretariat bestätigt nur. Der Wechsel des Geschäftsjahres für 06 läuft getrennt zum 1. Januar.
Jährlicher Löschlauf
Prilog erstellt im Januar eine Liste aller Dokumente, deren „Aufbewahrung bis” abgelaufen ist.
Der jeweilige Owner prüft die Liste und setzt bei laufenden Verfahren eine Löschsperre mit Begründung.
Die Datenschutzkoordination gibt frei; Prilog löscht endgültig, einschließlich aller Versionen.
Ein Löschprotokoll (was, wann, wer, auf welcher Grundlage – ohne Inhalte) wird in 09.6 abgelegt.
Ohne Schritt 4 ist die Löschung nicht nachweisbar; ohne Schritt 2 droht die Vernichtung von Beweismitteln.
Was nicht ins Verwaltungs-DMS gehört
Das DMS ist die Ablage für Verbindliches, nicht der Arbeitsplatz. Alles andere hat in Prilog einen besseren Ort.
| Inhalt | Richtiger Ort | Warum |
|---|---|---|
| Unterrichtsmaterial, Epochenhefte, Arbeitsblätter | Dateien im Space der Klasse bzw. des Fachs | Pädagogische Arbeit, anderer Leserkreis, keine Aktenfrist |
| Chat-Anhänge und Entwürfe | bleiben im Chat; Endfassung wird ins DMS abgelegt | Ein Chat ist kein Nachweis; Anhänge sind schwer auffindbar |
| Beschwerden, Kinderschutz- und Krisenfälle | Prilog Fall-Kontext (Fallakte) | Braucht Fallrollen, Fristen und Protokoll; Ergebnis wird in der Akte nur vermerkt |
| Beschlüsse als Datensatz | Modul Konferenzen (Beschlussregister) | Das Register ist führend; DMS hält das unterschriebene Protokoll |
| Stammdaten (Adressen, Klassen, Beiträge) | Prilog-Stammdaten | Daten in Dokumenten veralten; DMS verweist nur |
| Tabellen, die laufend bearbeitet werden | Prilog Tabellen | Kollaborativ und versioniert; Stichtagsfassung bei Bedarf als PDF ins DMS |
| Persönliche Notizen von Lehrkräften zu Kindern | nicht in Prilog-Ablagen der Verwaltung | Keine Aktenqualität; verleitet zu Schattenakten |
Faustregel für Mitarbeitende: Ins DMS kommt, was man in drei Jahren noch vorzeigen können muss. Alles, woran man heute noch arbeitet, bleibt im Space.
Pflege, Governance und offene Entscheidungen
Eine Struktur verfällt, wenn niemand sie verantwortet. Deshalb gelten drei Regeln:
Ebene 1 ändert sich nur per Beschluss der Schulleitung mit Anhörung der Datenschutzkoordination; jede Änderung erhöht die Version dieses Handbuchs.
Ebene 2 und tiefer ändert der jeweilige Owner; neue Unterordner erben die Schutzstufe und dürfen sie nur erhöhen.
Einmal jährlich (nach dem Schuljahreswechsel) prüfen Owner und Datenschutz die Zugriffsmatrix und den Eingang 00.
Anforderungen an das Prilog DMS
Die Struktur funktioniert nur, wenn das DMS diese Fähigkeiten hat. Sie sind Grundlage für die Umsetzungsplanung:
☐ Ordnervorlagen mit Unterordnern, Schutzstufe und Fristregel (Aktenvorlage aus 99)
☐ Automatisches Anlegen und Verschieben von Einzelakten aus Stammdaten-Ereignissen (Aufnahme, Abgang, Eintritt, Austritt)
☐ Vererbte Rechte auf Ebene 1–2; Einstufung nur nach oben änderbar
☐ Aus der Klassenzuordnung abgeleitete Leserechte auf Schülerakten
☐ Lesezugriffs-Protokoll für S3 und S4, auswertbar durch die Datenschutzkoordination
☐ Status „abgeschlossen” mit Schreibschutz je Schuljahres- bzw. Geschäftsjahresordner
☐ Berechnetes Feld „Aufbewahrung bis”, Löschsperre mit Begründung, Löschlauf mit Freigabe und Protokoll
☐ Löschung inklusive aller Versionen und Volltextindex-Einträge
☐ Auskunftsexport je Person (Art. 15 DSGVO) über das Metadatenfeld Personenbezug
Offene Entscheidungen
☐ Hamburger Fristen für Schülerunterlagen und Prüfungsarbeiten an Ersatzschulen verifizieren
☐ Liste der Gremien je Schule festlegen (Selbstverwaltungsorgane unterscheiden sich stark zwischen Waldorfschulen)
☐ Kindergarten, Hort und Ganztag: eigener Hauptordner oder Teil von 03?
☐ Liegt die Lohnabrechnung im Haus oder extern? Davon hängt der Inhalt von 06.4 ab
☐ Zugriffsmatrix mit einer Pilotschule durchspielen, bevor sie Vorlage für alle Tenants wird